BITV 2.0 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 BITV 2.0FolgenabschätzungVerordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz § 9Anlage 1 Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen. § 9Anlage 1