I. BKOrgErl 1977
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit werden dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeiten für folgende Bereiche übertragen: - Krankenhäuser sowie Technik in Medizin und Krankenhaus, - Gebührenrecht für Ärzte und übrige Gesundheitsberufe, - medizinische Rehabilitation. Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.