I. BKOrgErl 2009-10Organisationserlass der Bundeskanzlerin
Dem Bundesministerium des Innern wird unter Abänderung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. V, aus dem…
X. BKOrgErl 2021Organisationserlass des Bundeskanzlers
Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Zuständigkeit des…
II. Nr. 1 BKOrgErl 2013Organisationserlass der Bundeskanzlerin
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer;
IV. Nr. 3 BKOrgErl1998BekBekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Zuständigkeiten für
III. BKOrgErl1998BekBekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
Es wird ein Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der neuen Länder bestellt. Diese Aufgabe übernimmt ein Staatsminister beim Bundeskanzler. Dazu…