III. BKOrgErl1998BekBekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
Es wird ein Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der neuen Länder bestellt. Diese Aufgabe übernimmt ein Staatsminister beim Bundeskanzler. Dazu…
V. BKOrgErl 2002Organisationserlass des Bundeskanzlers
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers die Zuständigkeit des Beauftragten der…
III. Nr. 1 BKOrgErl 2025Organisationserlass des Bundeskanzlers
aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland als Staatsministerin einschließlich…
II. Nr. 1 BKOrgErl 2013Organisationserlass der Bundeskanzlerin
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer;
XVII. BKOrgErl 2025Organisationserlass des Bundeskanzlers
Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.