BKrFQG — InhaltsübersichtGesetz§ 29 BKrFQG(weggefallen)Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr · Abschnitt 5 § 28§ 30 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 28