Anordnung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 4 BLEBeihÜbertrAnO
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