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Ist ein Festsetzungsbescheid von der unteren Verwaltungsbehörde erlassen worden, so können die am Festsetzungsverfahren Beteiligten innerhalb zweier Wochen seit Zustellung des Festsetzungsbescheids Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die Aufsichtsbehörde.
Die Entscheidung über die Beschwerde ist den am Festsetzungsverfahren Beteiligten zuzustellen.
Festgesetzt wird durch schriftlichen Bescheid, in dem die Festsetzungsbehörde, der Zahlungspflichtige und der Zahlungsempfänger anzugeben sind und der eine…
Wegen der Festsetzung der Entschädigung kann ein Beteiligter innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung Klage erheben.
Die Entscheidung über die Beschwerde ist den am Festsetzungsverfahren Beteiligten zuzustellen.
Gegen den Festsetzungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Behörde, welche die Entschädigung oder den Härteausgleich festgesetzt hat,…
Die Festsetzung erfolgt durch schriftlichen Bescheid, in dem die zuständige Behörde, der Zahlungspflichtige, der Zahlungsempfänger, die Gründe der Entscheidung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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