§ 1 Abs. 2 BLGDie in § 5 Abs. 2 und § 38 vorgesehenen Befugnisse dürfen außer im Verteidigungsfall nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bundesregierung festgestellt hat,…
§ 2 Abs. 3 BITV 2.0Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Für den Erhalt der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte kann die Bundesministerin oder der Bundesminister der Verteidigung Ausnahmen von dieser Verordnung…
§ 7 Nr. 1 ABVVerordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz
der Bund, auch soweit es sich um Manöver (Übungen) der verbündeten Streitkräfte handelt,
§ 6 Abs. 7 WPflGWehrpflichtgesetz
Das Bundesministerium der Verteidigung kann für Wehrpflichtige, die zu Wehrübungen herangezogen werden sollen, die Verwendungsfähigkeit allgemein oder für den…
§ 11 Abs. 2 KDVGGesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen
Absatz 1 ist auf Wehrübungen und Übungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet worden sind (§ 6 Abs. 6 des Wehrpflichtgesetzes, § 61…