Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Vertriebs von Blindenwaren Vom 12. September 1991
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Vertriebs von Blindenwaren vom 23. Juni 1966 (Amtsbl. S. 501) außer Kraft.
§ 4 BliwaVZustV SL
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