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Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2012 in Kraft.
Gleichzeitig treten außer Kraft:
die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festlegung der Kostensätze für den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr vom 12. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 417),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Chemnitzer Land, Freiberg, Mittlerer Erzgebirgskreis, Mittweida, Stollberg, Zwickauer Land sowie der Kreisfreien Städte Chemnitz und Zwickau auf den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen vom 12. März 1999 (SächsGVBl. S. 155),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Delitzsch, Döbeln, Muldentalkreis, Leipziger Land und Torgau-Oschatz sowie der Kreisfreien Stadt Leipzig auf den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig vom 12. März 1999 (SächsGVBl. S. 155),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Bautzen, Löbau-Zittau und Niederschlesischer Oberlausitzkreis sowie der Kreisfreien Stadt Görlitz auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien vom 30. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 612),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet des Vogtlandkreises und der Kreisfreien Stadt Plauen auf den Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland vom 30. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 612),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Kamenz, Meißen, Riesa-Großenhain, Weißeritzkreis und Sächsische Schweiz sowie der Kreisfreien Städte Dresden und Hoyerswerda auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe vom 10. Juli 1998 (SächsGVBl. S. 354, 547),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Landesseilbahngesetz (Seilbahn-Zuständigkeitsverordnung – SeilbZuVO) vom 8. Februar 2001 (SächsGVBl. S. 142), geändert durch Verordnung vom 15. Januar 2009 (SächsGVBl. S. 93),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung des Blindenwarenvertriebsgesetzes (SächsBliwaG DVO) vom 23. März 1995 (SächsGVBl. S. 147),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Zuständigkeiten bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGZuVO) vom 30. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 472), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 21. Dezember 2004 (SächsGVBl. S. 589, 591).
Dresden, den 2. März 2012 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok
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