§ 28 Abs. 2 Nr. 2 BLVBesondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
Abschluss eines Feststellungsverfahrens mit dem Ergebnis der vollständigen Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für die…
§ 15 Abs. 1 SLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO) Vom 27. September 2011*
In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des mittleren Dienstes kann eingestellt werden, wer mindestens einen mittleren Bildungsabschluss oder den…
§ 7 Nr. 2 BLVErlangen der Laufbahnbefähigung
durch Anerkennung, wenn sie anstelle eines in Nummer 1 genannten Vorbereitungsdienstes oder Aufstiegsverfahrens Folgendes erworben haben:
§ 27 Nr. 2 BLVBesondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
Abschluss eines Feststellungsverfahrens mit dem Ergebnis der vollständigen Vergleichbarkeit der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für die…
§ 33 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BLVZulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
im mittleren Dienst: die sonstigen Voraussetzungen nach § 17 Absatz 3 Nummer 2 des Bundesbeamtengesetzes,