§ 7 BLV
Erlangen der Laufbahnbefähigung
Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung
durch den erfolgreichen Abschluss
eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder
eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder
durch Anerkennung, wenn sie anstelle eines in Nummer 1 genannten Vorbereitungsdienstes oder Aufstiegsverfahrens Folgendes erworben haben:
die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder
die für die entsprechende Laufbahn erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung.