Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Übertragung der Befugnisse zum Erlass von besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 BMASÜbErlBesLVVOV
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