§ 12 BmAusV
Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen eines spielfertigen Bogens,
2.
Durchführung von Teilarbeiten,
3.
Planung und Konstruktion sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Herstellen eines spielfertigen Bogens,
Durchführung von Teilarbeiten,
Planung und Konstruktion sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde.