Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Anordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.
IV. BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003
IV. BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen