III. BMinGSZustAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz, dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung und nach den Beihilfevorschriften des Bundes
Diese Anordnung wird am 1. Mai 2004 wirksam.
IV. BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Anordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.
III. BMinGZustAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchs- und Einspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit in Angelegenheiten der Besoldung, des Tarifentgelts und des Kindergeldes
Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 1. August 2005 anzuwenden.
II. BMFJubAnOAnordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 4. August 1962 in Kraft.
III. BMPErnAnO 1982Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1982 in Kraft.