BMJErnAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungIII. BMJErnAnOAnordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz II.Schlußformel Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. II.Schlußformel