§ 8 TLMVVerordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
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§ 8 AMRadVVerordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
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§ 3 BMVBVerfPAktVVerordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 BMVg-ArbSchGAnwVVerordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 BMVgBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMVg – BMVgBGebV)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.