Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Befugnis zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß nach § 33 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesdisziplinargesetzes in der bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung und nach § 34 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesdisziplinargesetzes in der ab dem 1. April 2024 geltenden Fassung wird für den jeweiligen Kommando- oder Geschäftsbereich übertragen:
den Präsidentinnen oder Präsidenten
des Bildungszentrums der Bundeswehr,
des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr,
des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr,
des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst,
des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
des Bundessprachenamtes,
der Truppendienstgerichte,
der Universitäten der Bundeswehr,
der Kommandeurin oder dem Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr,
der Kommandeurin oder dem Kommandeur des Zentrums Innere Führung,
der Leiterin oder dem Leiter des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr,
dem Leiter des Katholischen Militärbischofsamtes,
der Leiterin oder dem Leiter des Militärrabbinats,
der Bundeswehrdisziplinaranwältin oder dem Bundeswehrdisziplinaranwalt,
der dienstaufsichtführenden Rechtsberaterin oder dem dienstaufsichtführenden Rechtsberater in den dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten Dienststellen sowie
der Leiterin oder dem Leiter des Fachbereichs Bundeswehrverwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.
das Bundesministerium der Verteidigung und die Behörden in seinem Geschäftsbereich,
Nach § 33 Absatz 5, § 34 Absatz 2 Satz 2, § 42 Absatz 1 Satz 2 und § 84 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) ordnet das…
die Direktorin oder der Direktor des Informationstechnikzentrums Bund,
Auf Grund des § 29 Abs. 4, § 15 Abs. 2 Satz 1 der Bundesdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750) ordne…
der Berufsförderungsverordnung und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.