III. BVwAAufgÜAnO 1992Anordnung betreffend die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt
Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.
§ 4 BMJVWidVertrAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Angelegenheiten der Besoldung, des Dienstunfall-, Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
III. BMPTWid/BVtrAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 7 BMJVVertrAnOAnordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.