§ 3 Abs. 1 BMWiBhWidVertrAnOÜbergangsvorschriften
Für Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die nicht bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert sind, ist…
§ 1 Abs. 2 BMFWidVertrAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
In allen anderen beamtenrechtlichen Angelegenheiten wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden folgenden Behörden übertragen, soweit diese…
§ 1 Abs. 4 BMASGBWidVertrAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
In beihilferechtlichen Angelegenheiten wird die Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids der Postbeamtenkrankenkasse übertragen, soweit diese die…
§ 1 BRHWidVertAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesrechnungshofs in Angelegenheiten der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen
Dem Bundesverwaltungsamt wird die Befugnis zum Erlass von Widerspruchsbescheiden übertragen, soweit es sich um Widersprüche von Beschäftigen des…
§ 1 Abs. 1 BMIWidVertrAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Die Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids wird übertragen soweit diese oder ihnen nachgeordnete Behörden die Maßnahme getroffen oder abgelehnt…