BMWSBBDGAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungIII. BMWSBBDGAnOInkrafttretenAnordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen II.Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. II.