BNDG — InhaltsübersichtAbschnitt 3 Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien›Unterabschnitt 5 Gemeinsame DateienGesetzBund§ 18 BNDG(weggefallen)Gesetz über den Bundesnachrichtendienst · Abschnitt 3, Unterabschnitt 5 § 17Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 17