§ 1062 Abs. 5 ZPOZivilprozessordnung
Sind in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet, so kann die Zuständigkeit von der Landesregierung durch Rechtsverordnung einem Oberlandesgericht oder…
§ 11 Abs. 1 Nr. 3 SN-3391Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Ausführung der Bundesnotarordnung
die Aufgaben und Befugnisse der obersten Dienstbehörde in Disziplinarsachen (§ 96 Absatz 1 Satz 2 der Bundesnotarordnung).
§ 3 Abs. 3 VDuGGesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung einem Oberlandesgericht die Entscheidung und Verhandlung für die Bezirke mehrerer Oberlandesgerichte oder…
§ 11 Abs. 3 AuslSchuldAbkAGGesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung ein Landgericht als für mehrere Landgerichtsbezirke des Landes zuständig bestimmen. Sind in einem Land mehrere…
§ 187 Abs. 1 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
Die Länder können den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit und der Schiedsgerichtsbarkeit bei…