§ 101 BNotOBesetzung des Oberlandesgerichts
Das Oberlandesgericht entscheidet in Disziplinarsachen gegen Notare in der Besetzung mit dem Vorsitzenden, einem Beisitzer, der planmäßig angestellter Richter…
§ 109 BNotOAnzuwendende Verfahrensvorschriften
Auf das Verfahren des Bundesgerichtshofs in Disziplinarsachen gegen Notare sind die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes in der am 31. März 2024 geltenden…
§ 99 BNotODisziplinargericht
Als Disziplinargerichte für Notare sind im ersten Rechtszug das Oberlandesgericht und im zweiten Rechtszug der Bundesgerichtshof zuständig.
§ 103 Abs. 2 Nr. 3 BNotOBestellung der notariellen Beisitzer
einem anderen Disziplinargericht (§ 99) angehören.