§ 42 BNotOZuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Notar und Vertretung
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Notar und seiner Vertretung, welche die Vergütung oder die Haftung für Amtspflichtverletzungen betreffen,…
§ 19 Abs. 3 BNotOAmtspflichtverletzung
Für Schadensersatzansprüche nach Absatz 1 und 2 sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig.
§ 111 Abs. 1 BNotOSachliche Zuständigkeit
Das Oberlandesgericht entscheidet im ersten Rechtszug über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz, einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen…
§ 111c Abs. 1 BNotOBeklagter
Die Klage ist gegen die Notarkammer oder Behörde zu richten, Klagen gegen Prüfungsentscheidungen und sonstige Maßnahmen des Prüfungsamtes sind gegen die Leitung…
§ 111a BNotOÖrtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
Örtlich zuständig ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt erlassen wurde oder zu erlassen wäre; für hoheitliche Maßnahmen, die…