§ 89 BNotORegelung durch Satzung
Die näheren Bestimmungen über die Organe der Bundesnotarkammer und ihre Befugnisse trifft die Satzung. Die Satzung und deren Änderungen sind im amtlichen…
§ 76 Abs. 2 BNotOBildung; Sitz
Der Sitz der Bundesnotarkammer wird durch ihre Satzung bestimmt.
§ 79 BNotOOrgane
Die Organe der Bundesnotarkammer sind das Präsidium und die Generalversammlung.
§ 13 Nr. 4 OWiZuVO SNOrdnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
die Ländernotarkasse für Notarfachangestellte,