§ 66 Abs. 3 BNotOSatzung; Aufsicht; Tätigkeitsbericht
Am Schlusse des Geschäftsjahrs legt die Notarkammer der Landesjustizverwaltung einen Bericht über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Jahr und über die Lage der im…
§ 81 Abs. 1 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Der Präsident erstattet der Landesjustizverwaltung jährlich Bericht über die Tätigkeit der Kammer und des Vorstandes.
§ 70 Abs. 2 BNotOPräsident
Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Notarkammer und des Vorstands.
§ 185 Abs. 4 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Der Präsident erstattet dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jährlich Bericht über die Tätigkeit der Bundesrechtsanwaltskammer und des…
§ 1 Abs. 4 NotFVVerordnung über die notarielle Fachprüfung
Die Leitung des Prüfungsamtes erstattet dem Verwaltungsrat jedes Jahr schriftlich Bericht über die Tätigkeit des Prüfungsamtes. Sie ist verpflichtet, dem…