§ 69 Abs. 2 BNotOVorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, seiner Stellvertretung und weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Kammerversammlung auf…
§ 183 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Die Mitglieder des Präsidiums üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen…
§ 113 Abs. 8 BNotONotarkasse und Ländernotarkasse
Die Organe der Kasse sind der Präsident und der Verwaltungsrat. Der Präsident und die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Sie können jedoch…
§ 18 Abs. 5 SächsHKaGSächsisches Heilberufekammergesetz
Die Mitglieder der Kammerversammlung, des Vorstandes, der Ausschüsse und weiterer Gremien üben ihre Funktionen im Ehrenamt aus und haben Anspruch auf eine…
§ 75 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen…