Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die größte zulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt 25 km/h. Sie muß verringert werden, wenn es die örtlichen Verhältnisse erfordern.
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 50 km/h, wenn
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband 7 km/h.
nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
Die größte zulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Sie muss verringert werden, wenn es die Verhältnisse erfordern.
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.