§ 19 BodSchätzGNutzung der Ergebnisse der Bodenschätzung durch andere Behörden
Die Ergebnisse und Daten der Bodenschätzung können anderen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben übermittelt und von ihnen genutzt werden. Die Weitergabe an…
§ 18 Abs. 1 BodSchätzGSchätzungsausschüsse
Zur Durchführung der Bodenschätzung und Ermittlung der Schätzungsergebnisse werden bei den Finanzämtern Schätzungsausschüsse gebildet. Für mehrere Finanzämter…
§ 1 Abs. 2 BodSchätzGUmfang und Zweck
Die Bodenschätzung im Sinne dieses Gesetzes umfasst: Die Ergebnisse der Bodenschätzung sollen automatisiert verarbeitet werden.
§ 14 Abs. 4 SBodSchGSaarländisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches Bodenschutzgesetz - SBodSchG) (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1496) Vom 20. März 2002
Die Bodenschutzbehörden haben die Aufgabe darüber zu wachen, dass die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, dieses Gesetz und der auf Grund dieser…
§ 1 BodSchätzEntVO SNBodenschätzer-Entschädigungsverordnung
Die nicht im Dienst von Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden ehrenamtlichen Mitglieder der nach § 18 des Bodenschätzungsgesetzes vom…