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Zweck der Bodenschätzung ist es, für die Besteuerung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen des Bundesgebiets einheitliche Bewertungsgrundlagen zu schaffen. Die Bodenschätzung dient auch nichtsteuerlichen Zwecken, insbesondere der Agrarordnung, dem Bodenschutz und Bodeninformationssystemen.
Die Bodenschätzung im Sinne dieses Gesetzes umfasst: Die Ergebnisse der Bodenschätzung sollen automatisiert verarbeitet werden.
die Untersuchung des Bodens nach seiner Beschaffenheit,
die Beschreibung des Bodens in Schätzungsbüchern sowie die räumliche Abgrenzung in Schätzungskarten und
die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen; das sind Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse.
Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bodenschätzung werden ausgewählte Bodenflächen als Musterstücke geschätzt. Die Gesamtheit der Musterstücke soll einen…
Grundlage für eine einheitliche Beurteilung der natürlichen Ertragsfähigkeit der Böden im Bundesgebiet ist Die Schätzungsrahmen weisen Wertzahlen aus, die als…
Zur Durchführung der Bodenschätzung sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, die erforderlichen Grundlagen bereitzustellen.
Für die Kennzeichnung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens und seiner Ertragsfähigkeit sind die rechtskräftig feststehenden Ergebnisse der Bodenschätzung…
Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.