Anlage Nr. 5 Buchst. Spalte 7: BodSchätzDVVerordnung zur Durchführung des § 6 Absatz 3 des Bodenschätzungsgesetzes
Jahr der Schätzung des Musterstücks.
Art. 1 Abs. 2 SN-12829Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
Alle Modellvorhaben, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz genehmigt worden sind, gelten weiter.“
§ 72a Abs. 2 BörsZulVVerordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse
Für Schuldverschreibungen, für die ein Basisprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz in der bis zum 20. Juli 2019 geltenden Fassung gebilligt wurde, findet §…
Anhang V BinSchUOVerordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1475 - 1502; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)(Text siehe: BinSchUO2018Anh V)
§ 76 Nr. 21 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Muster der Anlage 5 und Muster der Anlage 6 (Weitergeltung von Bescheinigungen und Zeugnissen über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 und die ärztliche…