Gesetz über die Zusammenlegung der Bodenwirtschaftsämter Vom 14. Dezember 1994*
Im Saarland wird ein Landesamt mit der Bezeichnung "Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung" errichtet. Ihm obliegen die bisher den Bodenwirtschaftsämtern Saarbrücken und St. Wendel zugewiesenen Aufgaben.
§ 1 BodWÄZusG SL
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