BörsZulV — InhaltsübersichtGesetz(XXXX) §§ 63 bis 67 BörsZulV(weggefallen)Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse · Zweites Kapitel, Zweiter Abschnitt§ 68 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 68