§ 8 Abs. 1 Nr. 3 BöttchMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II
nach Maßgabe des § 11 „Einen Betrieb im Böttcher-Handwerk führen und organisieren“.
§ 3 Abs. 2 GebrMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Gebäudereiniger-Handwerk
Die Prüfung in Teil I gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
§ 3 Abs. 2 WerkstTerHMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Werkstein- und Terrazzohersteller-Handwerk
Die Prüfung in Teil I gliedert sich in ein Meisterprüfungsprojekt nach § 4 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 5. Das Meisterprüfungsprojekt und das…
§ 3 Abs. 2 BootsbMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Boots- und Schiffbauer-Handwerk
Teil I der Meisterprüfung gliedert sich in folgende Prüfungsbereiche:
§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ZwrMechMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Zweiradmechaniker-Handwerk
eine Situationsaufgabe nach § 6.