§ 1 Abs. 1 BOKraftGeltungsbereich
Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes…
§ 10 BOKraftMitführen von Vorschriften und Fahrplänen
Die geltenden Vorschriften über die Beförderungsentgelte, Beförderungsbedingungen und Fahrpläne sind mitzuführen. Den Fahrgästen ist auf Verlangen Einsicht zu…
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BinSchUOVerordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,
die Anforderungen an die Beförderung von Fahrgästen.
§ 3 Abs. 3 Nr. 1 BOKraftPflichten des Unternehmers
die für den Fahrdienst maßgebenden Vorschriften dieser Verordnung sowie die sonst für die sichere Durchführung des Betriebs geltenden Vorschriften,