§ 54 Abs. 1 SächsPersVGSächsisches Personalvertretungsgesetz
Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen werden in den Dienststellen der Mittelstufe Bezirkspersonalräte, in den obersten Dienstbehörden…
§ 93 BPersVGErrichtung
In den Fällen des § 7 wird neben den einzelnen Personalräten ein Gesamtpersonalrat gebildet.
§ 107 Abs. 1 BPersVGStufenvertretungen
Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen werden, soweit Stufenvertretungen bestehen, bei den Behörden der Mittelstufen Bezirks-Jugend- und…
§ 50 Abs. 1 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
In der Landesverwaltung werden für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen bei den Mittelbehörden Bezirkspersonalräte und bei den obersten Landesbehörden…
§ 4 Abs. 1 Nr. 7 BPersVGBegriffsbestimmungen
Personalvertretungen die Personalräte, die Stufenvertretungen und die Gesamtpersonalräte.