§ 54 SBGWVWahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Für Wahlen, zu deren Durchführung der Wahlvorstand vor dem 14. Juni 2017 bestellt worden ist, ist diese Verordnung in der bis dahin geltenden Fassung weiter…
Anlage II Kap XIX A III Nr. 2 EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Wahlordnung zum Gesetz zur sinngemäßen Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes - Personalvertretungsgesetz, Wahlordnung - vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr.…
§ 130 Abs. 1 SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
Wahlen, zu deren Durchführung der Wahlvorstand vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bestellt worden ist, sind nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach…
§ 2 Abs. 4 Spk-WO NRWVerordnung über das Wahlverfahren zur Aufstellung des Vorschlags der Personalversammlung für die Wahl des Verwaltungsrats der Sparkassen
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 3 der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz vom 20. Mai 1986 (GV.…
§ 8 Abs. 2 BfAAGGesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
Der Übergangspersonalrat bestellt unverzüglich den Wahlvorstand für die Durchführung der Personalratswahlen im Bundesamt.