§ 12 Abs. 5 BPolLVVerordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
Sind Personen nach Absatz 1 Nummer 1 oder 4 für eine Verwendung im ärztlichen Dienst als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter des höheren Dienstes…
§ 2 Abs. 1 GBPolVDAufstVVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Die Ausbildung vermittelt den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten das erforderliche Fach- und Methodenwissen, das sie befähigt, Aufgaben im…
§ 2 Abs. 5 SPolLVOVerordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes (SPolLVO) Vom 27. September 2011*
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte können nach Maßgabe dieser Verordnung in jedem Bereich des Polizeivollzugsdienstes eingesetzt werden.…
§ 1 Nr. 2 GBPolVDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
die Ausbildung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die sich für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei nach § 15 der…
§ 4 BPolLVVerordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
Für die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Im Übrigen gilt § 10 Absatz 2 der…