§ 70a Abs. 3 BBesGBundesbesoldungsgesetz
Das Nähere regelt das jeweils zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat durch allgemeine…
§ 136 Abs. 2 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen
§ 70 Abs. 1 BBesGBundesbesoldungsgesetz
Beamten des Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei werden die Ausrüstung und die Dienstkleidung unentgeltlich bereitgestellt. Abweichend hiervon kann das…
§ 143a Abs. 3 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Die Beamtinnen und Beamten der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung im Vollzugsdienst einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung erhalten freie…