Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beamtinnen und Beamten in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung erhalten in entsprechender Anwendung des § 135 Heilfürsorge.
Für Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, die 25 Jahre im Vollzugsdienst einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung beschäftigt waren, gilt § 139 Absatz 1, 2 und 6 entsprechend. Dienstzeiten im Polizei- und Justizvollzugsdienst sind anzurechnen.
Die Beamtinnen und Beamten der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung im Vollzugsdienst einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung erhalten freie Dienstkleidung. Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen
Art, Umfang und Ausführung der Dienstkleidung zu bestimmen.
Die Beamten der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung im Vollzugsdienst einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung erhalten freie Dienstkleidung.…
Vor Absatz 1 wird folgender Absatz 1 eingefügt: „(1) Beamtinnen und Beamten in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt…
Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 143a Beamtinnen und Beamte der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung im Vollzugsdienst einer Abschiebungshaft- und…
Beamte, welche im Vollzugsdienst einer Ausreisegewahrsamseinrichtung verwendet werden, erhalten eine Grundausstattung an Dienstkleidung. Zur Ersatzbeschaffung…
in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Vollzugsdienst in einer Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.