§ 1 Abs. 1 BPolBGBundespolizeibeamtengesetz
Dieses Gesetz gilt für die Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei, im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes und für den Inspekteur der…
§ 2 BPolBGBundespolizeibeamtengesetz
Auf die Polizeivollzugsbeamten finden die für Bundesbeamte allgemein geltenden Vorschriften Anwendung, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
§ 3 Abs. 1 BPolBGBundespolizeibeamtengesetz
Für die in § 1 bezeichneten Polizeivollzugsbeamten bestehen folgende Laufbahnen:
§ 1 HBPolVDAufstVVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Diese Verordnung gilt für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des gehobenen Polizeivollzugsdienstes, die sich für den verkürzten Aufstieg in den…