III. BPolRZustAnOAnordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
V. BMinASBDGAnOAnordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an sind nicht mehr anzuwenden:
Art 3 BGSResOffBPräsErnAnOAnordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
II. BBiG§84AnO 3Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
II. BBiG§84AnO 1Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Diese Anordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.