Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Pflichtfeuerwehr ist eine kommunale Feuerwehr, deren Angehörige durch die Gemeinde zum ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr verpflichtet werden.
Zur Pflichtfeuerwehr können nicht herangezogen werden
Personen, die auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses zur Dienstleistung dauernd untauglich sind,
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte,
uniformierte Angehörige der Bundeswehr und Bundesfreiwilligendienstleistende,
Aufsichtspersonal in Justizvollzugsanstalten sowie Leiter und Leiterinnen von Regionalbetrieben und Forstrevieren und deren Vertreter und Vertreterinnen,
Angehörige von Berufsfeuerwehren, die hauptamtlichen Kräfte von Freiwilligen Feuerwehren, die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und Werkfeuerwehren sowie der Landesbrandinspekteur oder die Landesbrandinspekteurin und die Brandinspekteure und Brandinspekteurinnen,
Personen, die in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes Dienst leisten,
Personen, deren Heranziehung mit deren beruflichen und sonstigen Pflichten gegenüber der Allgemeinheit, insbesondere mit den Pflichten im öffentlichen Dienst, unvereinbar ist.