BRAO — InhaltsübersichtVierter Teil Die Rechtsanwaltskammern›Zweiter Abschnitt Organe der Rechtsanwaltskammer›Dritter Unterabschnitt KammerversammlungGesetzBund(XXXX) §§ 90 und 91 BRAO(weggefallen)Bundesrechtsanwaltsordnung · Vierter Teil, Zweiter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt § 89Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 89