§ 116 Abs. 2 BRAOVorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften…
§ 94f PAOPatentanwaltsordnung
Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften…
§ 111h BNotOBundesnotarordnung
Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften…
§ 98 Abs. 2 PAOPatentanwaltsordnung
Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften…
§ 56 Abs. 3 SächsHKaGSächsisches Heilberufekammergesetz
Die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen…