§ 60 Abs. 1 BRAOBildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer
Für den Bezirk eines Oberlandesgerichts wird eine Rechtsanwaltskammer gebildet. Sie hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts.
§ 117a Abs. 2 BNotOBundesnotarordnung
Die am 8. September 1998 in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehenden Notarkammern, deren Sitz sich…
§ 175 Abs. 2 BRAOZusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer
Der Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer wird durch ihre Satzung bestimmt.
§ 59m Abs. 3 BRAOKanzlei der Berufsausübungsgesellschaft
Verlegt eine zugelassene Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz in den Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer, gilt § 27 Absatz 3 entsprechend.
Anlage II Kap III A III Nr. 1 Buchst. c EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Die nach dem Berufsrecht der Deutschen Demokratischen Republik errichteten Rechtsanwaltskammern gehören der Bundesrechtsanwaltskammer an. Vorschriften über den…