§ 191a Abs. 1 BRAOEinrichtung und Aufgabe
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wird eine Satzungsversammlung eingerichtet.
§ 179 Abs. 1 BRAOZusammensetzung des Präsidiums
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ein Präsidium.
§ 60 Abs. 1 BRAOBildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer
Für den Bezirk eines Oberlandesgerichts wird eine Rechtsanwaltskammer gebildet. Sie hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts.
§ 191d Abs. 5 BRAOLeitung der Versammlung und Beschlussfassung
(weggefallen)
§ 180 Abs. 2 BRAOWahlen zum Präsidium
Das Nähere bestimmt die Satzung der Bundesrechtsanwaltskammer.