§ 59b Abs. 1 BRAOBerufsausübungsgesellschaften
Rechtsanwälte dürfen sich zur gemeinschaftlichen Ausübung ihres Berufs zu Berufsausübungsgesellschaften verbinden. Sie dürfen sich zur Ausübung ihres Berufs…
§ 59k BRAORechtsdienstleistungsbefugnis
Berufsausübungsgesellschaften sind befugt, Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu erbringen. Sie handeln durch ihre…
§ 59i Abs. 1 BRAOGesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften
Zugelassene Berufsausübungsgesellschaften nach diesem Gesetz können Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft sein. Bei gesetzlichen Voraussetzungen, die…
§ 59e Abs. 1 BRAOBerufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft
Die §§ 43 bis 43b, 43d, 43e, 44, 45 Absatz 1 Nummer 2 und 3, die §§ 48, 49a bis 50, 53, 54, 56 Absatz 1 und 2 und die §§ 57 bis 59a gelten für…